Der konkrete Zusammenhang
Ein Name reicht bei einem größeren Bestand selten für die Zuordnung. Eine Anfrage kann einen Vertrag, eine Einheit oder mehrere Objekte betreffen. Der vorbereitete Vorgang braucht deshalb die fachliche Objekt- und Vertragskennung sowie die Originalnachricht; die Adresse allein bleibt ein Hinweis.
