Souveräne Systeme · Ausgabe 16

KI in der Kanzlei.Entlastung braucht Kontrolle.

Wie Telefonarbeit, Dokumente und Mandantenkommunikation zusammenfinden – und welche Prüfung dabei bei der Kanzlei bleibt.

In Ausgabe 15 ging es um Steuerkanzleien. In dieser Ausgabe geht es um Rechtsanwälte: um die Suche nach dem letzten Aktenstand, unterbrochene Arbeit durch Rückfragen und Dokumente, aus denen erst ein prüfbarer nächster Schritt werden muss. Die Frage ist nicht allein, ob eine KI Text erzeugen kann. Entscheidend ist, ob die Kanzlei mit dem Ergebnis kontrolliert weiterarbeiten kann.

Das Problem: Verwaltung unterbricht die Mandatsarbeit

Ein Mandant fragt nach dem Stand. Die Antwort hängt von einer Nachricht, einem gerichtlichen Schreiben und einer internen Notiz ab. Während die zuständige Person diese Informationen zusammensucht, kommt eine weitere Anfrage herein. Einzelne Aufgaben sind überschaubar; der Aufwand entsteht oft an ihren Übergängen.

Wer nur eine Zusammenfassung erzeugt, löst noch nicht die gesamte Aufgabe. Die Aussage braucht einen Aktenbezug, die richtige Quelle und einen Empfänger. Fehlt ein Nachweis oder ist eine Passage widersprüchlich, muss genau dieser Punkt sichtbar bleiben. Sonst ersetzt ein gut formulierter Entwurf lediglich die alte Sucharbeit durch neue Kontrollarbeit.

AnwaltsOS ist das fertige KI-Betriebssystem von Buzzard für Kanzleien. Es verbindet unter anderem Dokument- und Fristerkennung, Aktenfragen, Antwortentwürfe, RVG-Vorbereitung und Kollisionsprüfung. Beratung und individuelle Prozessintegration ergänzen das Produkt dort, wo eine vorhandene Umgebung einen besonderen Datenweg benötigt.

Drei KI-Arbeitswege, die zusammengehören

Telefonarbeit: vom Anliegen zum verantwortlichen Rückruf

Ein Rückrufwunsch, eine Neuanfrage und eine Terminrückfrage gehören nicht in denselben Standardtext. Die Aufnahme braucht Kontakt, Anlass und einen passenden Vorgangsbezug. Bei einem Bestandsmandat hilft der Aktenstand der später bearbeitenden Person; bei einer Neuanfrage bleibt die Aufnahmeprüfung offen.

Eine Telefonanbindung wird für die tatsächliche Umgebung eingerichtet. Welche Auskunft zulässig ist, wie Identität und Berechtigung geprüft werden und ob eine Aufzeichnung oder Transkription vorgesehen ist, sind eigene Entscheidungen. Die bloße Erreichbarkeit einer Telefonnummer gibt keinen Zugriff auf vertrauliche Akteninformationen.

Ein sinnvoller Übergabevermerk lautet beispielsweise: „Rückruf zum angekündigten Vertragsnachtrag; neue Anlage liegt vor, Zuordnung noch prüfen.“ Er verbindet den Kontakt mit der nächsten Arbeit, ohne eine Rechtsauskunft oder automatische Mandatszusage vorzutäuschen.

Dokumentarbeit: Fundstelle, Akte und Prüfstand

Ein Gerichtsschreiben wird mit seinem Original und den vorhandenen Zustellunterlagen betrachtet. Die KI kann Dokumentart, Aktenzeichen und fristbezogene Passage erkennen. Die Kanzlei prüft dagegen, welche Grundlage im konkreten Fall maßgeblich ist, welche Berechnung nötig ist und welcher Eintrag bestätigt werden darf.

Auch ein Schriftsatzentwurf braucht mehr als flüssige Sprache. Sachverhaltsangaben müssen in der Akte belegt, Anlagen vorhanden und rechtliche Fundstellen am Original geprüft sein. Eine nicht belegte Behauptung wird als offen markiert. Die fachliche Bearbeitung entscheidet über Argumentation, Anträge, Form und Freigabe.

In einem beA-Vorgang werden Eingang, eEB-Anforderung, eEB-Abgabe und späterer Ausgang getrennt geführt. Das elektronische Empfangsbekenntnis hat im gerichtlichen Zustellverfahren eine eigene Funktion; ein erfasstes PDF oder ein gelesener Posteingang ersetzt es nicht. § 173 ZPO und das beA-Handbuch der BRAK erläutern den jeweiligen Zusammenhang.

Kommunikation: aus geprüftem Sachstand wird ein Antwortentwurf

Die Mandantenfrage „Was fehlt noch?“ lässt sich erst beantworten, wenn Anforderung und Rücklauf verglichen wurden. Ein Vertrag kann angekommen sein, während das angeforderte Kündigungsschreiben durch ein anderes Dokument ersetzt wurde. Die KI bereitet eine gezielte Nachforderung vor; die Kanzlei prüft Inhalt, Empfänger und Übertragungsweg.

Dasselbe gilt für Statusmeldungen. „Schriftsatz vorbereitet“ und „Schriftsatz erfolgreich eingereicht“ bezeichnen unterschiedliche Zustände. Ein Entwurf darf keinen Ausgang behaupten, für den noch kein entsprechender Nachweis vorliegt. Interne Notizen werden nicht ungeprüft in eine externe Nachricht übernommen.

Der Zusammenhang macht den Nutzen aus: Der Eingang ergänzt die Akte, die Akte liefert den Kontext, der Entwurf bleibt bearbeitbar und die zuständige Person entscheidet über den nächsten Schritt. Der sichtbare KI-Chat unterstützt diese Bearbeitung oberhalb von Bearbeiten und Freigabe.

§ 203 StGB: Berufsgeheimnis und KI

Vertrauliche Mandatsinformationen dürfen nicht allein deshalb an einen Dienst weitergegeben werden, weil dessen Oberfläche bequem ist. Das anwaltliche Berufsgeheimnis und Datenschutzanforderungen müssen beim konkreten Einsatz gemeinsam betrachtet werden. Ein Serverstandort oder ein Vertragsname liefert dafür noch keine pauschale Freigabe.

§ 43e BRAO regelt die Inanspruchnahme von Dienstleistungen unter anderem mit Anforderungen an Auswahl, erforderlichen Zugang und vertragliche Verschwiegenheit. Auch weitere beteiligte Personen und Auslandsleistungen sind dabei zu berücksichtigen. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften bleiben daneben anwendbar.

Für die Einrichtung klären wir deshalb den tatsächlichen Datenfluss: Welche Dokumente werden verarbeitet, welche Dienste erhalten Zugang, wo findet die Verarbeitung statt, wer darf Ergebnisse sehen und wie werden Daten aufbewahrt oder gelöscht? Die erforderlichen Verträge und organisatorischen Maßnahmen richten sich nach diesem Einsatz. Diese Beschreibung verspricht weder eine universelle Zertifizierung noch eine vollständige Rechtsfreigabe.

Pseudonymisierung und Anonymisierung sind außerdem nicht dasselbe. Bleibt eine Zuordnung mit zusätzlichen Informationen möglich, darf das Ergebnis nicht allein wegen ersetzter Namen als anonym bezeichnet werden. Die gesetzlichen Begriffe und Anforderungen ergeben sich aus der DSGVO. Für Berufsgeheimnisse ist daneben § 203 StGB relevant.

Was bringt das in Zahlen?

Eine pauschale Einsparquote wäre ohne Messung in Ihrer Kanzlei nicht belastbar. Beginnen Sie mit einem häufigen Vorgang und erfassen Sie sowohl die Vorbereitung als auch Prüfung, Rückfragen und Korrekturen. Der Vergleich muss dieselbe Aufgabe und einen vergleichbaren Dokumentumfang betreffen.

MesspunktWas er sichtbar macht
Zeit bis zum prüfbaren EntwurfVorbereitung und Suchaufwand für denselben Vorgang
Prüfung und NacharbeitOb fehlende Angaben oder Fehler zusätzlichen Aufwand erzeugen
Rückfragen und ÜbergabenOb der Kontext bei der zuständigen Person vollständig ankommt
Gesamter EinführungsaufwandEinrichtung, Datenaufbereitung, Schulung und laufender Betrieb

Weniger Bearbeitungszeit ist nicht automatisch zusätzlicher Umsatz. Frei werdende Kapazität, Nachfrage, Abrechnungsmodell und die Nutzung im Team bestimmen, was sich wirtschaftlich daraus ergibt. Eine eigene Modellrechnung finden Sie unter Kosten und Annahmen für Kanzlei-KI; sie ersetzt keine tatsächliche Messung.

Grenzen: die Verantwortung bleibt sichtbar

Die KI kann falsche oder unvollständige Ausgaben erzeugen. Die Kanzlei kontrolliert daher entscheidende Aussagen am Original, prüft rechtliche Bewertungen und gibt Dokumente oder Nachrichten bewusst frei. Dies gilt auch bei gewöhnlichen Fällen, nicht erst bei ungewöhnlichen Sonderkonstellationen.

Eine erkennbare Fundstelle hilft bei der Prüfung, beweist aber noch nicht die Richtigkeit einer Schlussfolgerung. Ebenso bestätigt ein fehlender Treffer bei der Beteiligtenprüfung nicht automatisch die Kollisionsfreiheit. Die Bewertung widerstreitender Interessen und die Mandatsannahme bleiben eigene anwaltliche Entscheidungen; maßgeblich ist unter anderem § 43a BRAO.

Eine tragfähige Einführung legt deshalb auch den Fehlerweg fest: Wer klärt eine unlesbare Anlage, wer korrigiert eine falsche Zuordnung und wer erkennt eine unbestätigte Übernahme? Diese Fragen gehören ebenso zum Produktivbetrieb wie eine gelungene Vorführung.

Souverän arbeiten heißt, den Zusammenhang und die Entscheidung in der eigenen Kanzlei zu behalten.

Häufige Fragen

Ist KI in einer Kanzlei pauschal zulässig oder unzulässig?

Der konkrete Einsatz ist zu prüfen: Aufgabe, Datenfluss, Verschwiegenheit, Datenschutz, Verträge und fachliche Kontrolle. Eine allgemeine Aussage allein aus dem Namen des Anbieters oder dem Serverstandort reicht dafür nicht.

Kann AnwaltsOS Schriftsätze vorbereiten?

Ja. Akteninformationen und Vorlagen unterstützen den Entwurf. Tatsachen, Quellen, rechtliche Bewertung, Anlagen und Form werden von der Kanzlei geprüft und freigegeben.

Welche Kanzleisoftware lässt sich einbeziehen?

Vorhandene Herstellerfunktionen und verfügbare Übergaben werden für Ihre konkrete Version betrachtet. Eine API beim Hersteller ist kein Nachweis einer bereits eingerichteten Buzzard-Verbindung. Produktnutzung und individuelle Integration werden getrennt vereinbart.

Was kostet die Einführung?

Der Umfang ergibt sich aus dem gewählten Ablauf, Datenbestand, Anbindungen, Rollen und Betrieb. Ohne diese Grundlage nennen wir weder einen pauschalen Tarif noch eine garantierte Amortisation.

Wie beginnt die Zusammenarbeit?

Mit einem konkreten Engpass und einem anonymisierten Beispiel. Danach werden der Datenweg, das benötigte Ergebnis und die verantwortliche Prüfung festgelegt. AnwaltsOS ist verfügbar; die Einrichtung richtet sich nach Ihrer Kanzlei.

Persönlich besprechen

Ihr konkreter Vorgang.
Unser gemeinsamer Einstieg.

Beschreiben Sie zunächst den Engpass und Ihre vorhandene Software. Ein anonymisiertes Beispiel genügt für das erste Gespräch. Vor der Arbeit mit vertraulichen Unterlagen klären wir Zugriff und Übertragungsweg.

Passende Vertiefung

Der nächste Schritt.